Führerscheinumschreibung
nach 6 Monaten Wohnsitz in Deutschland
Wer mit einem Führerschein aus dem Ausland in Bremen lebt, braucht nach sechs Monaten oft einen deutschen. Wir zeigen Ihnen den Weg.
Welcher Weg gilt für Ihren Führerschein?
EU oder EWR: gilt weiter. Anderer Staat: Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet nach dem Ausstellungsland über keine, eine oder beide Prüfungen.
Ausgestellt in der EU oder im EWR
Ihr Führerschein gilt in Deutschland weiter. Sie müssen ihn nicht umschreiben, um hier zu fahren. Eine Fahrschule brauchen Sie dafür nicht.
Ausgestellt in einem anderen Staat
Nach dem Umzug fahren Sie sechs Monate mit Ihrem Führerschein weiter. Danach brauchen Sie einen deutschen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde. Sie prüft das Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, und sagt Ihnen, welcher der drei Ausgänge für Sie gilt.
Bei keiner Prüfung tauschen Sie direkt bei der Behörde um. Bei einer Theorieprüfung bereiten wir Sie im Theorieunterricht vor. Bei Theorie- und Fahrprüfung kommen Fahrstunden dazu: Wir üben mit Ihnen, bis Sie nach deutschen Regeln durch den Bremer Verkehr fahren – auch wenn Sie seit Jahren am Steuer sitzen.
Führerschein aus dem Ausland
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ausgestellt in EU oder EWR
gilt in Deutschland weiter
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ausgestellt in einem anderen Staat
nach sechs Monaten umschreiben; die Behörde entscheidet nach dem Ausstellungsland
- keine Prüfung
Umtausch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde, ohne Fahrschule
- Theorieprüfung
Theorieunterricht bei uns, in einer der vier Sprachen
- Theorie- und Fahrprüfung
Theorie und Fahrstunden nach deutschen Regeln im Bremer Verkehr
- keine Prüfung
Was Sie in der Regel mitbringen
Welche Unterlagen die Fahrerlaubnisbehörde genau verlangt, erfahren Sie dort; üblich sind diese.
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Ausweis oder Pass
Zum Nachweis Ihrer Identität. Achten Sie darauf, dass das Dokument noch gültig ist.
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Ihr ausländischer Führerschein
Im Original, bei Bedarf mit Übersetzung. Ob eine Übersetzung nötig ist und von wem, sagt Ihnen die Behörde.
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Biometrisches Passbild
Für den neuen Führerschein. Es gelten dieselben Regeln wie für das Foto im Personalausweis.
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Sehtest
Wenn die Behörde ihn verlangt. Sie machen ihn bei einer Optikerin, einem Optiker oder in einer Augenarztpraxis.
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet
Über den Umtausch, die nötigen Unterlagen und die Prüfungen entscheidet allein die Fahrerlaubnisbehörde. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Unterlagen übersetzen lassen. Sobald Sie wissen, welche Prüfung ansteht, melden Sie sich bei uns.
Theorieunterricht auf
- Deutsch
- English
- العربية
- Українська
Theorie in Ihrer Sprache
Steht eine Theorieprüfung an, bereiten wir Sie auf Deutsch, Englisch, Arabisch oder Ukrainisch vor.
Viele, die umschreiben, fahren seit Jahren sicher Auto. Neu sind für sie die deutschen Regeln: Vorfahrt, Verkehrszeichen und Zusatzzeichen, Abstände und Geschwindigkeiten. Diesen Stoff erklären wir Ihnen in der Sprache, in der Sie ihn am schnellsten verstehen.
Welche Sprachen die amtliche Theorieprüfung anbietet, klären wir vor der Anmeldung mit Ihnen.
Fragen zur Umschreibung
Was wir am häufigsten gefragt werden. Bei Rechtsfragen ist die Fahrerlaubnisbehörde die richtige Stelle.
Muss ich überhaupt eine Prüfung ablegen?
Das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Es kann keine Prüfung sein, nur die Theorieprüfung oder Theorie- und Fahrprüfung. Nennen Sie uns das Ausstellungsland, dann sagen wir Ihnen, wie es in der Regel weitergeht. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Wie lange darf ich mit meinem Führerschein aus dem Ausland fahren?
Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR gilt weiter. Mit einem Führerschein aus einem anderen Staat fahren Sie nach dem Umzug sechs Monate, danach brauchen Sie einen deutschen. Ob in Ihrem Fall Ausnahmen gelten, klären Sie bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Ich fahre seit Jahren. Brauche ich trotzdem Fahrstunden?
Wenn die Behörde eine Fahrprüfung verlangt, bereiten wir Sie mit Fahrstunden darauf vor. Wie viele Sie brauchen, hängt von Ihrer Erfahrung ab und davon, wie vertraut Ihnen die deutschen Regeln schon sind. Das besprechen wir mit Ihnen.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie brauchen und ob eine Übersetzung nötig ist. Wir sind eine Fahrschule und keine Behörde: Wir bereiten Sie auf die Prüfungen vor, den Umtausch selbst erledigen Sie bei der Behörde.
In welcher Sprache ist die Theorieprüfung?
Welche Sprachen die amtliche Prüfung anbietet, klären wir vor der Anmeldung mit Ihnen. Den Theorieunterricht bei uns gibt es auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Ukrainisch.
Nennen Sie uns das Ausstellungsland
Dann sagen wir Ihnen, wie es weitergeht – auch wenn Sie keine Fahrschule brauchen.